Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt 450 EUR im Monat nicht überschreiten darf. Geringfügig Beschäftigte sind nach deutschem Recht in dieser Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Die Problematik diese Mini-Jobs ist daher, die fehlende Altersabsicherung der Beschäftigten und damit das Risiko der Altersarmut. Die SPD-Fraktion ist der Überzeugung, dass die Gemeinde Lotte als öffentlicher Arbeitgeber reguläre Beschäftigungsverhältnisse bevorzugen und Mini-Jobs nur in begründeten Ausnahmefällen abschließen sollte.
Die SPD-Fraktion stellt somit die Anfrage, wie viele Beschäftigungsverhältnisse die Gemeinde Lotte auf 450 EUR Basis abgeschlossen hat (Stand: 30.06.2017) und in welchen Fachbereichen diese bestehen. Darüber hinaus bittet die SPD-Fraktion um Angabe der Dauer der Beschäftigungsverhältnisse.